Teilnahmebedingungen


Allgemeine Teilnahmebedingungen für alle Klassen

  • Das Startgeld beträgt 20,- €.
  • Teilnahme nur mit gültiger Fahrererlaubnis (bei Anmeldung unaufgefordert vorzeigen).
  • Der erste Starter in der jeweiligen Klasse kann ein zweites Mal starten, muss dies aber direkt auf der Bahn nach dem Zug mitteilen (der zweite Zug wird gewertet)
  • Toleranz der Waage +50 kg (z.B.: 9t Klasse = 9050 kg).
  • Überrollbügel sind Pflicht.
  • Pro Gewichtsklasse ist nur eine Anmeldung pro Schlepper gestattet. (z.B. Gewichtsklasse=7,5t, ein Schlepper kann nur in der "7,5t Standard" oder "7,5t Super Standard" oder "7,5t Super Standard NTTM" starten.)
  • Wir starten pünktlich um 9.00 Uhr mit den ersten Klassen! Änderungen in der Einteilung behalten wir uns vor!

Teilnahmebedingungen Standard-Klassen

  • Starten dürfen nur TÜV abgenommene und zugelassene Schlepper mit Versicherungsschutz (Nur Standard), sowie Fahrer mit gültiger Fahrererlaubnis (Papiere vorzuzeigen!)
  • Ziehen mit Kurzzeitkennzeichen möglich.
  • Anhängepunkt: Original Zugmaul an serienmäßiger Befestigung, (Original angebaut) keine verlängerten Zugmäuler!!!!
  • Zugmaulhöhe:
    - 2,5 t – 4,5t: 0,80m
    - 5,5t – 11,0t: 1,00m
    - 14,0t: 0,85m
  • Reifengrößen sind frei wählbar, allerdings keine geschnittenen Reifen und keine Zwillingsbereifung
  • Schalter nur mit Lastschaltstufe (nur Runterschalten ist erlaubt!)
  • Das Wiegen der Schlepper mit Fahrer als Gewichtseinheit
  • Gewichtsverlagerung nach vorne: von der Originalhaube bis Gewichtende max. 1 m, nur 14,0 t Klasse bis max. 1,20 m
  • Gewichtsballastierung frei wählbar.
  • Ackerschiene im Heckkraftheber verboten.
  • Bei Frontladern nur die Schwinge ohne Anbaugeräte erlaubt.
  • Grundsätzlich keine Gewichte in der Kabine.
  • Das Verlieren von Gewichten oder ähnlichem während des Ziehens führt zur Disqualifikation.
  • Warmlaufen des Schleppers nur im Stand.
  • Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände nur in Schrittgeschwindigkeit fahren.
  • Bei Nichterreichen der 10m-Marke ist ein erneuter Versuch möglich (auch im Stechen)
  • Bei übermäßiger Rauchentwicklung droht die Disqualifikation.
  • Die Motordrehzahl darf maximal 2700 U/min betragen.
  • Die Motorleistung darf, die in den Fahrzeugpapieren angegebene Leistung, nicht um 30% überschreiten!!!
  • Start nur mit Überrollbügel (Kabine)!!!

Teilnahmebedingungen Oldtimer-Klassen

  • Starten dürfen nur TÜV abgenommene und zugelassene Schlepper mit Versicherungsschutz (Nur Standard), sowie Fahrer mit gültiger Fahrererlaubnis (Papiere vorzuzeigen!)
  • Ziehen mit Kurzzeitkennzeichen möglich, H Kennzeichen nicht notwendig.
  • Anhängepunkt: Original Zugmaul an serienmäßiger Befestigung, (Original angebaut) keine verlängerten Zugmäuler!!!!
  • Zugmaulhöhe:
    - O1-O4: 0,80m
    - O5-O9: 1,00m
  • Der Schlepper muss dem Serienmodell im Auslieferungsstandard entsprechen (ausgenommen sind die Reifen, hier sind die aktuell im Fahrzeugschein eingetragenen Reifen zulässig, die Reifengröße ist nicht limitiert)
  • Keine Zwillingsbereifung, keine geschnittenen Reifen!
  • Serienmäßiger Auspuff.
  • Originale Koffer- und/ oder Radgewichte an originalen Befestigungspunkten erlaubt.
  • Bei Fronthydraulik keine zusätzlichen Gewichte in der Fronthydraulik erlaubt.
  • Schalter nur mit Lastschaltstufe (nur Runterschalten ist erlaubt).
  • Bei Frontladern nur die Schwinge ohne Anbaugeräte erlaubt.
  • Grundsätzlich keine Gewichte in der Kabine.
  • Das Verlieren von Gewichten oder ähnlichem während des Ziehens führt zur Disqualifikation.
  • Warmlaufen des Schleppers nur im Stand.
  • Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände nur in Schrittgeschwindigkeit fahren.
  • Bei Nichterreichen der 10m-Marke ist ein erneuter Versuch möglich (auch im Stechen)
  • Start nur mit Überrollbügel (Kabine)!!!
  • Schlepper für die Oldtimerklasse müssen min. 30 Jahre alt sein.
  • Einteilung folgt nach PS-Klassen im Fahrzeugschein!

Zusatzreglement für Super-Standard-Klassen (3,5t, 4,5t, 5,5t, 6,5t und 7,5t)

  • Leistungsoptimierte Schlepper, deren Motorleistung die in den Fahrzeugpapieren angegebene Leistung um mehr als 30% überschreitet!
  • keine verlängerten (oder umgebaute) Zugmäuler, die nicht der Serie entsprechen!!!!
  • Zugmaulhöhe:
    - 4,5t Super-Standard: 0,80m
    - 5,5t - 7,5t Super-Standard: 1,00m
  • Sicherheitsvorrichtungen: freiliegende Turbolader müssen verkleidet sein!
  • Sicherheitsvorrichtungen: Für die Super-Standard-Klassen 3,5t, 4,5t sind Steigbegrenzer PFLICHT!!! (Unterlenker können Bestandteil der Steigbegrenzer sein, Unterlenker müssen dann starr fixiert sein)
  • Reifengrößen sind frei wählbar, auch geschnittene Reifen, aber keine Zwillingsbereifung.

Regeln Super-Standard Klassen NTTM (5,5t, 7,5t, 9,0t und 11,0t)

  • Der Schlepper ist durch diverse technische Veränderungen (z.B.Turbolader, Einspritzpumpe) oder Chiptuning verändert worden!
  • Max. Drehzahl: 2.700 U/min!
  • Anhängehöhe: 0,80 m, Zugpendel nach DTTO sind erlaubt
  • Für die Klassen 9t Super-Standard und 11t Super-Standard bestehen zunächst keine gesonderten Sicherheitseinrichtungen.
  • Sicherheitsvorrichtungen für 5,5t Super-Standard und 7,5t Super-Standard):
    - Turboschutz
    - Kreuz im geraden Abgasrohr
    - Notausklappe
    - Air-Restriktor 50mm vor Turbolader! (siehe DTTO Reglement, Seite 15)
  • Sicherheitsvorrichtungen für 5,5t Super-Standard: Steigbegrenzer sind PFLICHT!!! (Unterlenker können Bestandteil der Steigbegrenzer sein, Unterlenker müssen dann starr fixiert sein)
  • Für die Auswertung der NTTM zählt der Schlepper und nicht der Fahrer!

Haftung und Versicherungsschutz

  • Fahrer und Halter haften nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen über Verschuldungs- und Gefährdungshaftung für Schäden, die durch Ihr Fahrzeug während der Veranstaltung und der An- und Abfahrt an Personen und Sachen verursacht worden sind.
  • Der Fahrer muss eine eigene Unfallversicherung haben, mit einer Mindestdeckung von 7.500 € bei Tod und 15.000 € bei Invalidität.
  • Der Fahrer muss im Besitz einer gültigen Fahrererlaubnis sein.
  • Der Fahrer darf nicht unter Alkoholeinfluss oder anderen Rauschmitteln stehen!
  • Der Fahrer spricht den Veranstalter, das Bremswagenteam „Big Brems“ und das Bremswagenteam „Nienhof“ von jeglichen Schadenersatzansprüchen frei und haftet im vollen Umfang für Personen- und Sachschäden, die durch ihn oder sein Fahrzeug verursacht worden sind.

Haftungsverzicht

  • Die Teilnehmer (Fahrer, Bewerber, Teams, Helfer) nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die allgemeine zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden.
  • Die Teilnehmer erklären mit Abgabe dieser Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen stehen und zwar gegenüber:
    -der FIA, FIM, UEM, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre,
    - den ADAC Regionalclubs, den ADMV-Clubs, den Promotor/Serienorganisator,
    - den Veranstaltern, den Bremswagen Teams, den Sportwarten, den Eigentümers des Veranstaltungsgeländes,
    - Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
    - den Straßenbaulastträgern, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen,
    - den anderen Teilnehmern (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, den Eigentümern, Halter der anderen Fahrzeuge,
    - den eigenen Bewerbern, den/die eigenen Fahrern, Mitfahrern (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer.
  • Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichenVertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen, ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt
  • Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertragliche Haftung und Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
  • Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsverzichtklausel unberührt.

Veröffentlichung von personenbezogenen Daten, Ton-und Bildmaterial

  • Die Teilnehmer/-innen erklären ihr Einverständnis zur Erstellung und Verarbeitung von Bild- und Videoaufnahmen ihrer Personen im Rahmen der Veranstaltung, sowie zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Bildnisse zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung, sowie in den sozialen Medien und auf der Homepage des Veranstalters: https://anmeldung-fitzbek.ttt-lutzhorn.de.
  • Die Teilnehmer/-innen erklären ihr Einverständnis über die Veröffentlichung ihrer personenbezogenen Daten auf der Webseite des Veranstalters ab dem Zeitpunkt der Anmeldung. Es werden die folgenden Daten veröffentlicht: Fabrikat, -Typ, Baujahr und Leistung des Schleppers Startklasse, Startnummer, Platzierung, gezogene Weiten und Disqualifikationsgründe.